Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1.
Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, sind für alle Benutzer/Innen der Kletterakademie Mitterdorf GmbH, Auweg 14 in 8662 Sankt Barbara im Mürztal (FN 354220 m), im Folgenden „Kletterakademie“, verbindlich.
1.2.
Ein Vertrag gelangt mittels Erwerb einer Eintrittskarte zwischen jedem/r Benutzer/in und dem Betreiber der Kletterakademie zustande. Mit Vertragsabschluss bestätigt jede/r Benutzer/in die AGB eingesehen und gelesen zu haben und verpflichtet sich zugleich jede/r Benutzer/in diese einzuhalten.
1.3.
Die AGB sind sowohl im Eingangsbereich, in der Halle als auch in den Garderoben ersichtlich. Digital sind diese auf der Homepage „www.sf14.at“ frei abruf- sowie downloadbar.
1.4.
Die Kletterakademie besteht aus folgenden Anlagen:
Die Kletterakademie besteht aus folgenden Anlagen:
• Boulderanlage
• Topropeanlage
• Vorstiegsanlage - Indoor und Outdoor
• Outdooranlage
• Shop, Bistro, Garderoben , Seminarräume
2. Benutzungsberechtigung
2.1.
Die Hallenbenützung ist kostenpflichtig und die Preise liegen in der aktuellen Preisliste auf. Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Kletterakademie jedenfalls ausdrücklich vor.
Die Hallenbenützung ist kostenpflichtig und die Preise liegen in der aktuellen Preisliste auf. Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Kletterakademie jedenfalls ausdrücklich vor.
2.2.
Zur Nutzung der Anlagen der Kletterakademie sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
Zur Nutzung der Anlagen der Kletterakademie sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
• Ausfüllen des Registrierungsformulars
• Kauf einer Eintrittskarte
2.3.
Bei einem gültigen „10er Block“, bzw. Halbjahres- und Jahreskarte ist das Ausfüllen des Registrierformulars lediglich nur einmal erforderlich. Dies gilt auch für den Fall des Erwerbs einer oder mehrere „10er Blöcke“ bzw. Halbjahres- und Jahreskarten oder im Fall des Wechsels zwischen „10er Blöcke“, Halbjahres- und Jahreskarten.
Bei einem gültigen „10er Block“, bzw. Halbjahres- und Jahreskarte ist das Ausfüllen des Registrierformulars lediglich nur einmal erforderlich. Dies gilt auch für den Fall des Erwerbs einer oder mehrere „10er Blöcke“ bzw. Halbjahres- und Jahreskarten oder im Fall des Wechsels zwischen „10er Blöcke“, Halbjahres- und Jahreskarten.
2.4.
Sämtliche Eintrittskarten, wie u. a. Einzelkarten, „10er Block“ sowie eine Halbjahres- und Jahreskarte sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust dieser Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Sämtliche Eintrittskarten, wie u. a. Einzelkarten, „10er Block“ sowie eine Halbjahres- und Jahreskarte sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust dieser Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.
2.5.
Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) dürfen die Kletterakademie lediglich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person benutzen. Weitere Voraussetzung ist, dass der unmündige Minderjährige eine gültige Tageskarte, hingegen die erziehungsberechtigte Person eine gültige Sicherungskarte bzw. Eintrittskarte erwirbt.
2.5.1.
Einer Überprüfung der seil- und klettertechnischen Fertigkeiten durch eine/n Mitarbeiter/in der Kletterakademie ist Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgründen obliegt es jedem/r Mitarbeiter/in selbst zu beurteilen, ob dem unmündigen Minderjährigen bereits die Benützung der Anlagen der Kletterakademie zugemutet werden kann oder nicht. Im Zweifel kann diesem die Benutzung bestimmter bzw. aller Anlagen verboten werden.
2.6.
Für mündige Minderjährige (ab 14 Jahre) besteht die Möglichkeit, die Anlagen der Kletterakademie selbstständig zu benützen, insofern die erziehungsberechtigte Person durch ihre vor Ort zu leistende Unterschrift eine Tages-, Halbjahres- bzw. Jahreskarte für die minderjährige Person ab Vollendung des 14. Lebensjahres erwirbt und das dafür vorgesehene Registrierungsformular ausfüllt.
2.7.
Jede/r Benutzer/in hat den Anweisungen der Mitarbeiter/innen der Kletterakademie zu folgen.
3. Gefahrenhinweise
3.1.
Klettern ist als Risikosportart einzustufen und die Ausübung ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden. Dies erfordert daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifisches Können.
Klettern ist als Risikosportart einzustufen und die Ausübung ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden. Dies erfordert daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifisches Können.
3.2.
Der Aufenthalt in bzw. die Benutzung der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, eigene Gefahr sowie eigene Verantwortung.
Der Aufenthalt in bzw. die Benutzung der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, eigene Gefahr sowie eigene Verantwortung.
3.3.
Die Kletterakademie sorgt für die Funktionstüchtigkeit der gesamten Anlage, übernimmt jedoch für die Ausübung des Klettersports durch den/die Benutzer/in, den damit verbundenen Gefahren und allfälligen Verletzungen keine Verantwortung (dazu näheres in Punkt 8. „Haftung“).
Die Kletterakademie sorgt für die Funktionstüchtigkeit der gesamten Anlage, übernimmt jedoch für die Ausübung des Klettersports durch den/die Benutzer/in, den damit verbundenen Gefahren und allfälligen Verletzungen keine Verantwortung (dazu näheres in Punkt 8. „Haftung“).
3.4.
Erziehungsberechtigte Personen sind für ihre eigenen minderjährigen Kinder, die sich aufgrund einer Erlaubnis gemäß Punkt 1.4. in der Kletterakademie aufhalten, und deren Handlungen eigenverantwortlich. Eltern haften demnach für ihre Kinder.
Erziehungsberechtigte Personen sind für ihre eigenen minderjährigen Kinder, die sich aufgrund einer Erlaubnis gemäß Punkt 1.4. in der Kletterakademie aufhalten, und deren Handlungen eigenverantwortlich. Eltern haften demnach für ihre Kinder.
4. Allgemeine Sicherheits- sowie Benützungseinweisung
4.1.
Diese Sicherheits- und Benützungsregeln gelten in sämtlichen Bereichen der Anlage der Kletterakademie.
Diese Sicherheits- und Benützungsregeln gelten in sämtlichen Bereichen der Anlage der Kletterakademie.
4.2.
Die Angaben auf dem Registrierungsformular sind wahrheitsgemäß zu treffen und kann nach erfolgter Registrierung ein/eine Mitarbeiter/in der Kletterakademie jederzeit mit jedem/jeder Benützer/in der Kletterakademie eine Überprüfung bezüglich der angegebenen technischen Fertigkeiten durchführen. Auch kann von dem/r Mitarbeiter/in ein standardisierter Sicherheitscheck an der verwendeten Ausrüstung durchgeführt werden. Werden dabei Sicherheitsmängel festgestellt, kann zur Sicherheit aller Benützer/innen die Berechtigung zum Klettern in den Vorstiegsbereichen entzogen werden.
Die Angaben auf dem Registrierungsformular sind wahrheitsgemäß zu treffen und kann nach erfolgter Registrierung ein/eine Mitarbeiter/in der Kletterakademie jederzeit mit jedem/jeder Benützer/in der Kletterakademie eine Überprüfung bezüglich der angegebenen technischen Fertigkeiten durchführen. Auch kann von dem/r Mitarbeiter/in ein standardisierter Sicherheitscheck an der verwendeten Ausrüstung durchgeführt werden. Werden dabei Sicherheitsmängel festgestellt, kann zur Sicherheit aller Benützer/innen die Berechtigung zum Klettern in den Vorstiegsbereichen entzogen werden.
4.3.
Die Benützung sämtlicher Anlagen (Boulder-, Toprope- und Vorstiegsanlage) der Kletterakademie ist aufgrund Sicherheitsgründen unter Einfluss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels (Suchtgift) sowie bei Medikamenteneinnahme striktens verboten.
Die Benützung sämtlicher Anlagen (Boulder-, Toprope- und Vorstiegsanlage) der Kletterakademie ist aufgrund Sicherheitsgründen unter Einfluss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels (Suchtgift) sowie bei Medikamenteneinnahme striktens verboten.
4.4.
Überdies herrscht auf dem gesamten Gelände der Kletterakademie absolutes Rauchverbot.
Überdies herrscht auf dem gesamten Gelände der Kletterakademie absolutes Rauchverbot.
4.5.
Die Verwendung von Glasflaschen in den Kletterbereichen ist ausdrücklich untersagt.
Die Verwendung von Glasflaschen in den Kletterbereichen ist ausdrücklich untersagt.
4.6.
Um etwaige Verletzungen hintanzuhalten, sollte sich der/die Benützer/in vor dem Klettern stets umfassend aufwärmen. Des Weiteren dürfen beim Klettern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Halsketten, Armreifen sowie Armbänder etc. ) getragen werden. Darüber hinaus ist beim Klettern und Sichern das Tragen von elektronischen Geräten wie u. a. Mp3-Playern verboten.
Um etwaige Verletzungen hintanzuhalten, sollte sich der/die Benützer/in vor dem Klettern stets umfassend aufwärmen. Des Weiteren dürfen beim Klettern keine Schmuckstücke (wie Ringe, Halsketten, Armreifen sowie Armbänder etc. ) getragen werden. Darüber hinaus ist beim Klettern und Sichern das Tragen von elektronischen Geräten wie u. a. Mp3-Playern verboten.
4.7.
Die Verwendung von Straßenschuhen oder barfüßiges Klettern ist untersagt.
Die Verwendung von Straßenschuhen oder barfüßiges Klettern ist untersagt.
4.8.
Das Klettern ist nur in für den Bergsport normgerechter Ausrüstung (CE-Prüfzeichen), welche sich im einwandfreien Zustand befindet, gestattet. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Klettern nur mit Brustgurt verboten.
Das Klettern ist nur in für den Bergsport normgerechter Ausrüstung (CE-Prüfzeichen), welche sich im einwandfreien Zustand befindet, gestattet. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Klettern nur mit Brustgurt verboten.
4.9.
Jede Route darf stets nur von einem/einer Benützer/in beklettert werden. Auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu anderen Benützer/innen ist unbedingt zu achten; „Übereinanderklettern“ ist ausnahmslos verboten.
Jede Route darf stets nur von einem/einer Benützer/in beklettert werden. Auf die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu anderen Benützer/innen ist unbedingt zu achten; „Übereinanderklettern“ ist ausnahmslos verboten.
4.10.
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten, Griffen, Haken, Zwischensicherungen, Topropeseilen und Umlenkeinrichtungen ist striktens untersagt. Sollte ein Griff, Tritt, Haken etc. locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/einer Mitarbeiter/in der Kletterakademie zu melden.
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten, Griffen, Haken, Zwischensicherungen, Topropeseilen und Umlenkeinrichtungen ist striktens untersagt. Sollte ein Griff, Tritt, Haken etc. locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/einer Mitarbeiter/in der Kletterakademie zu melden.
4.11.
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Norm. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Kletterakademie schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus.
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Norm. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Kletterakademie schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus.
4.12.
Das Tragen eines Helmes wird stets empfohlen, zumal herabfallendes Klettermaterial nicht auszuschließen ist.
Das Tragen eines Helmes wird stets empfohlen, zumal herabfallendes Klettermaterial nicht auszuschließen ist.
4.13.
Jede/r Benutzer/in ist zur Sauberhaltung der Kletterakademie inklusive deren sanitäre Einrichtungen verpflichtet.
Jede/r Benutzer/in ist zur Sauberhaltung der Kletterakademie inklusive deren sanitäre Einrichtungen verpflichtet.
4.14.
Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.15.
Zum Umkleiden sowie zur Verwahrung von Kleidung, Ausrüstungs- sowie persönlichen Gegenständen dient die Benützung der Garderobe.
Zum Umkleiden sowie zur Verwahrung von Kleidung, Ausrüstungs- sowie persönlichen Gegenständen dient die Benützung der Garderobe.
5. Regelungen zum „Bouldern“, Toprope- Vorstiegsklettern
5.1.
Seilfreies Klettern, auch „Bouldern“ genannt, ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen „Boulderbereichen“ erlaubt. Hingegen ist „Bouldern“ in den Vorstiegs- und Topropebereichen nicht erlaubt.
Seilfreies Klettern, auch „Bouldern“ genannt, ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen „Boulderbereichen“ erlaubt. Hingegen ist „Bouldern“ in den Vorstiegs- und Topropebereichen nicht erlaubt.
5.2.
Die Weichböden im Boulderbereich dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden, zumal zum Ausruhen die dafür vorgesehenen Zonen zu benutzen sind.
Die Weichböden im Boulderbereich dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden, zumal zum Ausruhen die dafür vorgesehenen Zonen zu benutzen sind.
5.3.
Mit Ausnahme des Boulderbereiches ist die Benützung von Anlagen der Kletterakademie (Toprope- und Vorstiegsklettern) ausschließlich mit Seilsicherung erlaubt.
Mit Ausnahme des Boulderbereiches ist die Benützung von Anlagen der Kletterakademie (Toprope- und Vorstiegsklettern) ausschließlich mit Seilsicherung erlaubt.
5.4.
Das Topropeklettern an Zwischensicherungen ist verboten. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden.
5.5.
Das Topropeklettern in überhängenden Bereichen ist ausschließlich an dem Seil erlaubt, dass durch die Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt (Nachstieg). Auch hier müssen sämtliche Zwischensicherungen eingehängt sein. Ein Auspendeln des/der Benützer/Benützerin soll dadurch nicht möglich sein.
Das Topropeklettern in überhängenden Bereichen ist ausschließlich an dem Seil erlaubt, dass durch die Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt (Nachstieg). Auch hier müssen sämtliche Zwischensicherungen eingehängt sein. Ein Auspendeln des/der Benützer/Benützerin soll dadurch nicht möglich sein.
5.6.
In den Vorstiegs- und Topropebereichen ist vor jeder Benützung der standardisierte Partnercheck durchzuführen.
In den Vorstiegs- und Topropebereichen ist vor jeder Benützung der standardisierte Partnercheck durchzuführen.
5.7.
Beim Vorstiegsklettern müssen zur Vermeidung des Verletzungsrisikos bei Sturz, alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden, d. h. es darf keine einzige Zwischensicherung ausgelassen bzw. übersprungen werden. Insbesondere ist beim Vorstiegsklettern jede Zwischensicherung aus möglichst stabiler Position einzuhängen.
Beim Vorstiegsklettern müssen zur Vermeidung des Verletzungsrisikos bei Sturz, alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden, d. h. es darf keine einzige Zwischensicherung ausgelassen bzw. übersprungen werden. Insbesondere ist beim Vorstiegsklettern jede Zwischensicherung aus möglichst stabiler Position einzuhängen.
5.8.
Am Ende jeder Vorstiegsroute ist eine Umlenkkette angebracht. Das Seil ist in die beiden an der Umlenkkette angebrachten Karabiner einzuhängen. Es ist untersagt, zwei Seile in eine Umlenkung einzuhängen, zumal andernfalls lebensgefährliche Schmelzverbrennungen der Seile nicht auszuschließen sind.
Am Ende jeder Vorstiegsroute ist eine Umlenkkette angebracht. Das Seil ist in die beiden an der Umlenkkette angebrachten Karabiner einzuhängen. Es ist untersagt, zwei Seile in eine Umlenkung einzuhängen, zumal andernfalls lebensgefährliche Schmelzverbrennungen der Seile nicht auszuschließen sind.
5.9.
Eine Sicherungslinie darf nur von einem Kletterer verwendet werden.
Eine Sicherungslinie darf nur von einem Kletterer verwendet werden.
5.10.
Der/die Benutzer/in muss langsam und gleichmäßig abgelassen werden. Es ist insbesonders darauf zu achten, andere Benutzer/innen nicht zu gefährden.
Der/die Benutzer/in muss langsam und gleichmäßig abgelassen werden. Es ist insbesonders darauf zu achten, andere Benutzer/innen nicht zu gefährden.
5.11.
Es dürfen keine Seile, die kürzer als 60 m sind, verwendet werden.
Es dürfen keine Seile, die kürzer als 60 m sind, verwendet werden.
5.12.
Der/die Benutzer/in darf nur CE genormte halbautomatische Sicherungsgeräte (Grigri, u.s.w.) verwenden, mit denen er/ sie vertraut ist.
Der/die Benutzer/in darf nur CE genormte halbautomatische Sicherungsgeräte (Grigri, u.s.w.) verwenden, mit denen er/ sie vertraut ist.
5.13.
Persönliche Ausrüstung ist nach Beendigung eines Klettergangs ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen.
Persönliche Ausrüstung ist nach Beendigung eines Klettergangs ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen.
6. Kurse
6.1.
Die Kletterakademie bietet Kurse an, die das Erlernen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel hat. Nähere Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen sowie Kosten, liegen in der Kletterakademie Vorort auf und sind zudem auf der Website „www.sf14.at“ abrufbar.
Die Kletterakademie bietet Kurse an, die das Erlernen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel hat. Nähere Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen sowie Kosten, liegen in der Kletterakademie Vorort auf und sind zudem auf der Website „www.sf14.at“ abrufbar.
6.2.
Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen lediglich nach erfolgter Anmeldung sowie Vereinbarung mit der Kletterakademie abgehalten werden.
Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen lediglich nach erfolgter Anmeldung sowie Vereinbarung mit der Kletterakademie abgehalten werden.
6.3.
Mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ist die erfolgte Anmeldung verbindlich und werden diese AGB zu dem Bestandteil des Vertrages.
Mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ist die erfolgte Anmeldung verbindlich und werden diese AGB zu dem Bestandteil des Vertrages.
6.4.
Der/die Leiter/in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung bzw. Haftung für seine/ihre Teilnehmer/innen.
Der/die Leiter/in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung bzw. Haftung für seine/ihre Teilnehmer/innen.
6.5.
Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Kletterakademie gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benützern/innen für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung. Aus vorübergehendem Absperren einzelner Bereiche der Kletterakademie können keine Ansprüche abgeleitet werden und führen demnach nicht zu Ersatzansprüchen der Benützer/innen.
Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Kletterakademie gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benützern/innen für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung. Aus vorübergehendem Absperren einzelner Bereiche der Kletterakademie können keine Ansprüche abgeleitet werden und führen demnach nicht zu Ersatzansprüchen der Benützer/innen.
6.6.
Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen (Anzahl von 10 Personen) ist generell nicht erlaubt.
Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen (Anzahl von 10 Personen) ist generell nicht erlaubt.
6.7.
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletterakademie zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig, soweit wie möglich angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benützer/innen. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Benutzung bestimmter Wandteile der Kletterakademie begründet.
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletterakademie zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig, soweit wie möglich angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benützer/innen. Wir weisen darauf hin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Benutzung bestimmter Wandteile der Kletterakademie begründet.
7. Sanktionen
7.1.
Bei Verstoß gegen die geltenden AGB sowie bei Missachtung von Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterakademie, kann der/die Benutzer/in von der Benützung der Anlagen ausgeschlossen sowie vom Gelände der Kletterakademie verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages-, Halbjahres- oder Jahreskarte.
Bei Verstoß gegen die geltenden AGB sowie bei Missachtung von Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterakademie, kann der/die Benutzer/in von der Benützung der Anlagen ausgeschlossen sowie vom Gelände der Kletterakademie verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages-, Halbjahres- oder Jahreskarte.
7.2.
Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterakademie kann gegen den/die Benutzer/in ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte, Halbjahres- oder Jahreskarte in diesem Fall entzogen wird. Auch dahingehend besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.
Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterakademie kann gegen den/die Benutzer/in ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte, Halbjahres- oder Jahreskarte in diesem Fall entzogen wird. Auch dahingehend besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.
8. Haftung
8.1.
Die Kletterakademie übernimmt für mitgebrachtes Eigentum keinerlei wie immer geartete Haftung; dies mitunter auch im Falle eines Diebstahls oder einer Sachschädigung.
Die Kletterakademie übernimmt für mitgebrachtes Eigentum keinerlei wie immer geartete Haftung; dies mitunter auch im Falle eines Diebstahls oder einer Sachschädigung.
8.3.
Die Kletterakademie haftet nicht für Personenschäden, die beim Klettern, bei Kursteilnahmen oder in der jeweiligen Anlage der Kletterhalle entstehen. Dies gilt insbesondere auch bei einem Fehlverhalten durch den/die Benutzer/in selbst, anderen Benutzern der Kletterhalle oder Fremdfirmen sowie für nicht vorhersehbare Schäden.
Die Kletterakademie haftet nicht für Personenschäden, die beim Klettern, bei Kursteilnahmen oder in der jeweiligen Anlage der Kletterhalle entstehen. Dies gilt insbesondere auch bei einem Fehlverhalten durch den/die Benutzer/in selbst, anderen Benutzern der Kletterhalle oder Fremdfirmen sowie für nicht vorhersehbare Schäden.
8.4.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist lediglich die Haftung für Schäden die auf einer vorsätzlichen sowie grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Organe der Kletterhalle sowie deren Erfüllungshilfen beruht.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist lediglich die Haftung für Schäden die auf einer vorsätzlichen sowie grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Organe der Kletterhalle sowie deren Erfüllungshilfen beruht.
9. Datenschutz
9.1.
Der Schutz der Privatsphäre sowie der personenbezogenen Daten ist der Kletterakademie ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden die Daten des/der Benutzers/in im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften eingehalten.
Der Schutz der Privatsphäre sowie der personenbezogenen Daten ist der Kletterakademie ein wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden die Daten des/der Benutzers/in im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften eingehalten.
9.2.
Als Verantwortlicher der Datenverarbeitung über die Verarbeitung personenbezogener Daten möchte die Kletterakademie mit folgender Datenschutzerklärung informieren, speziell wie diese mitunter mit personenbezogenen Daten umgeht.
Als Verantwortlicher der Datenverarbeitung über die Verarbeitung personenbezogener Daten möchte die Kletterakademie mit folgender Datenschutzerklärung informieren, speziell wie diese mitunter mit personenbezogenen Daten umgeht.
9.3.
Wenn mit der Kletterakademie über das Kontaktformular auf der Website (http://www.sf14.at/), per E-Mail, telefonisch oder per Fax Kontakt aufgenommen wird, wird diese die angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Telefonnummer, Faxnummer sowie die Anfrage bzw. die dazugehörigen Unterlagen) zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage verarbeiten, um entsprechend zu antworten.
Wenn mit der Kletterakademie über das Kontaktformular auf der Website (http://www.sf14.at/), per E-Mail, telefonisch oder per Fax Kontakt aufgenommen wird, wird diese die angegebenen personenbezogenen Daten (E-Mail, Name, Telefonnummer, Faxnummer sowie die Anfrage bzw. die dazugehörigen Unterlagen) zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage verarbeiten, um entsprechend zu antworten.
9.4.
Der/die Benutzer/in gibt sein/ihr Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen der Kletterakademie gemachte Fotos für Werbezwecke auf der Website der Kletterakademie und in Printmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen.
Der/die Benutzer/in gibt sein/ihr Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen der Kletterakademie gemachte Fotos für Werbezwecke auf der Website der Kletterakademie und in Printmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen.
9.5.
Auf der Website der Kletterakademie werden sogenannte “Cookies” verwendet. Ein “Cookie” ist eine kleine Datei, die auf Ihrem Computer gespeichert werden kann, wenn Sie eine Website besuchen. Grundsätzlich werden “Cookies” verwendet, um Nutzern zusätzliche Funktionen auf einer Website zu bieten. Sie können zum Beispiel verwendet werden, um Ihnen die Navigation auf einer Website zu erleichtern, es Ihnen zu ermöglichen, eine Website dort weiter zu verwenden, wo Sie sie verlassen haben und/oder Ihrer Präferenzen und Einstellungen zu speichern, wenn Sie die Website wieder besuchen. “Cookies” können auf keine anderen Daten auf Ihrem Computer zugreifen, diese lesen oder verändern. Die meisten “Cookies” auf dieser Website sind sogenannte dauerhafte “Cookies”. Diese bleiben auf Ihrem Computer, bis Sie sie manuell in Ihrem Browser löschen. Wir verwenden solche dauerhaften Cookies, um Sie wieder zu erkennen, wenn Sie unsere Website das nächste Mal besuchen. Wenn Sie “Cookies” auf Ihrem Computer kontrollieren wollen, können Sie ihre Browser-Einstellungen so wählen, dass Sie eine Benachrichtigung bekommen, wenn eine Website “Cookies” speichern will. Sie können “Cookies” auch blockieren oder löschen, wenn sie bereits auf Ihrem Computer gespeichert wurden. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie diese Schritte setzen können, benützen Sie bitte die "Hilfe"-Funktion in Ihrem Browser. Beachten Sie bitte, dass das Blockieren oder Löschen von Cookies Ihre Online-Erfahrung beeinträchtigen und Sie daran hindern könnte, diese Website vollständig zu nutzen.
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9.6.
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9.7.
Jedem/r Benutzer/in steht die Möglichkeit frei, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen (Art 15 DSGVO). Auch kann diese/r die Berichtigung unrichtiger Daten (Art 16 DSGVO) bzw. deren Löschung verlangen, sofern die Voraussetzung des Art 17 DSGVO vorliegen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art 18 DSGVO kann auch die Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangt werden. Unter den Voraussetzungen des Art 21 DSGVO kann von jedem/r Benutzer/in Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten erheben.
Jedem/r Benutzer/in steht die Möglichkeit frei, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen (Art 15 DSGVO). Auch kann diese/r die Berichtigung unrichtiger Daten (Art 16 DSGVO) bzw. deren Löschung verlangen, sofern die Voraussetzung des Art 17 DSGVO vorliegen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Art 18 DSGVO kann auch die Einschränkung der Verarbeitung der Daten verlangt werden. Unter den Voraussetzungen des Art 21 DSGVO kann von jedem/r Benutzer/in Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten erheben.
10. Schlussbestimmungen
10.1.
Die vorliegenden AGB stellen das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
Die vorliegenden AGB stellen das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
10.2.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart wurde. Bei einer Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.
10.3.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
10.4.
Klagen gegen die Kletterakademie können nur an dem sachlich zuständigen Gericht, wo die Kletterakademie ihren Sitz hat, eingebracht werden. Für Klagen der Kletterakademie gegen den/die Benutzer/in ist für das örtliche und sachliche Gericht der Wohnsitz des/r Benutzer/in maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner der Kletterhalle, welche juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts bzw. natürliche Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Kletterhalle vereinbart.
Klagen gegen die Kletterakademie können nur an dem sachlich zuständigen Gericht, wo die Kletterakademie ihren Sitz hat, eingebracht werden. Für Klagen der Kletterakademie gegen den/die Benutzer/in ist für das örtliche und sachliche Gericht der Wohnsitz des/r Benutzer/in maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner der Kletterhalle, welche juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts bzw. natürliche Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Kletterhalle vereinbart.
Kletterakademie Mitterdorf GmbH